VDC verkaufedeinencamper.de
So geht\'s Warum wir FAQ Kontakt
Angebot erhalten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2025

1.Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der EVENTUS Holding GmbH, Probst-Morhardt-Str. 42, 85229 Markt-Indersdorf (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über die Vermittlung des privaten Verkaufs von Wohn- und Reisemobilen (nachfolgend kurz „Vermittlungsgegenstand“ bzw. „Vermittlungsgegenstände“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

Zwischen ANBIETER und Käufer der Vermittlungsgegenstände besteht keine vertragliche und/oder Geschäftsbeziehung, insbesondere ist der ANBIETER nicht selbst Verkäufer der Vermittlungsgegenstände. Die vorliegenden AGB gelten daher nur im Ziffer 1.1 bestimmten Umfang.

Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies ausschließlich aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2.Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

3. Leistungen

3.1. Der ANBIETER erbringt insbesondere Leistungen im Bereich der Vermittlung von privaten Kaufverträgen über Wohn- und Reisemobilen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Der Leistungsumfang des ANBIETERS umfasst insbesondere folgende Bereiche: - Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses zwischen KUNDEN und Käufer - Vermittlungsbegleitende Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Foto- und Videomaterial zur Vermarktung des Vermittlungsgegenstandes

Darüberhinausgehende Leistungen erbringt der ANBIETER nur im vertraglich festgelegten Umfang.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.

Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

4. Besondere Bestimmungen im Bereich Vermittlung von Kaufvertragsabschlüssen

4.1. Der ANBIETER ist weder Hersteller noch Verkäufer der Vermittlungsgegenstände. Sämtliche Pflichten aus dem Kaufvertrag zwischen KUNDE und Käufer hat der KUNDE zu erfüllen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.

Der Vermittlungsgegenstand und seine Beschaffenheit werden nicht durch den ANBIETER, sondern durch den KUNDEN definiert. Der ANBIETER ist gegenüber dem KUNDEN und Dritten zu keinerlei Nachforschungen am Vermittlungsgegenstand verpflichtet. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.

Der KUNDE ist verpflichtet, sämtliche den Vermittlungsgegenstand betreffenden Unterlagen, insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I, II, HU- und AU-Untersuchungen („TÜV“), etwaige Reparatur-Rechnungen, Fahrzeugschlüssel, Bedienungsanleitung/Bordbuch sowie alle Schlüssel zum Vermittlungsgegenstand dem ANBIETER zum Zwecke der Vermittlung vorzulegen.

Der KUNDE ist verpflichtet, die unter 4.3 genannten Unterlagen und Gegenstände spätestens bis zum Verkauf des Fahrzeugs an den ANBIETER zum Zweck der Kaufvertragserfüllung zu übergeben.

Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER über sämtliche Umstände, die den Vermittlungsgegenstand betreffen, zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn nach Abschluss dieses Vertrags solche Umstände eintreten.

Der ANBIETER ist verpflichtet, den KUNDEN über Umstände in Kenntnis zu setzen, die für dessen Verkaufsentscheidung von Bedeutung sind.

Der KUNDE ist nicht berechtigt, weitere Vermittler zu beauftragen (Exklusivität).

Zu Verfügungen über den Vermittlungsgegenstand, welche die Vermittlungstätigkeit des ANBIETERS oder den Kaufvertragsabschluss zwischen KUNDEN und Käufer beeinträchtigen können, ist der KUNDE nicht berechtigt. Dies gilt nicht für den Fall, dass der KUNDE selbst den Vermittlungsgegenstand ohne Mitwirkung des ANBIETERS verkauft.

Der ANBIETER schuldet keinen Vermittlungserfolg, sondern nur Vermittlung nach bestem Wissen und Gewissen.

Der KUNDE hat zum Zwecke der Kaufvertragserfüllung dem ANBIETER die Bankverbindung zu nennen, auf die der Kaufpreis überwiesen werden soll.

5. Besondere Bestimmungen im Bereich Fotografie und Videografie

Hinsichtlich vermittlungsbegleitender Dienstleistungen, insbesondere der Erstellung von Foto- und Videomaterial zur Vermarktung des Vermittlungsgegenstandes, gelten die nachfolgenden Regelungen.

Die einzelnen, konkreten Leistungen, z.B. die Anzahl der zu erstellenden Bilder, ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den KUNDEN.

Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.

Der ANBIETER ist berechtigt, sich Dritten als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.

Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich des Vermittlungsgegenstandes vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Im Übrigen gilt Ziffer 12.

Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

6. Vergütung

6.1. Für die Leistungen des ANBIETERS gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, hinsichtlich vereinbarter Dienst- und Werkleistungen zur Vorleistung verpflichtet.

Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Fall unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Reisekosten, Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem KUNDEN zur Last.

Soweit die Parteien vereinbart haben, dass im Falle eines Kaufvertragsschlusses zwischen KUNDE und Käufer eine Provision vom KUNDE an den Anbieter gezahlt werden muss, gilt zusätzlich Folgendes: 6.6.1. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der vertraglichen Abrede der PARTEIEN. 6.6.2. Der Provisionsanspruch des ANBIETERS ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem ANBIETER nachgewiesenen oder vermittelten Käufer. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den PARTEIEN, aber aufgrund der Tätigkeit des ANBIETERS zustande kommt. 6.6.3. Die Provision entsteht und bleibt aufrecht, unabhängig von der späteren Durchführung oder Erfüllung des Kaufvertrags. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt durch Rücktritt, Anfechtung, Aufhebung oder aus anderen Gründen rückabgewickelt wird, es sei denn, die Rückabwicklung ist vom ANBIETER zu vertreten. Wird der Kaufpreis gemindert, so fällt die Provision aus dem ungeminderten Kaufpreis an, es sei denn, der ANBIETER hat die Minderung zu vertreten. 7. Rechte und Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Vermittlungsergebnisses erforderlich sind.

Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, ist der ANBIETER nicht verpflichtet, sonstige, über die bloße Vermittlung hinausgehende Dienstleistungen, zu erbringen.

8. Verzug

8.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich.

Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.

Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.

Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.

10. Haftung

10.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.

Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters oder eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und/oder eine Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) verletzt. Diese Haftung ist begrenzt auf den jeweils vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, soweit die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters beruht.

Der Anbieter haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Erfüllungsgehilfe des Anbieters schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht und/oder Kardinalpflicht verletzt. Diese Haftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht.

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der KUNDE Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Soweit dem Anbieter oder seinem Erfüllungsgehilfen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der ANBIETER haftet insbesondere nicht für nicht von ihm zu vertretene Frost- und Hagelschäden am Vermittlungsgegenstand sowie Schäden an weichen Wertgegenständen.

11. Datenschutz, Geheimhaltung

11.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, in denen der KUNDE zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des KUNDEN entspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter https://sos-software.com/datenschutzerklaerung/.

Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

12. Urheberrecht

12.1. Das komplette Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts.

Alle rechtlich geschützten Inhalte des ANBIETERS, sowie die gesamte Daten- und Datenbankstruktur dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte. Dies gilt insbesondere für die im Rahmen der Beschreibung des Vermittlungsgegenstandes benutzten Bilder, die ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS nicht veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Der Vertragsschluss stellt keine solche ausdrückliche Genehmigung dar.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

Der ANBIETER ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Stand: April 2025

© verkaufedeinencamper.de – Zurück zur Startseite